Pausenkunst vom Schneetag am 19. Januar 2023
Infos unserer Schulleitung:
Stand: 25.01.2023, 11.45 Uhr
Liebe Elternvertreterinnen,
liebe Elternvertreter,
heute gab es neue Informationen aus dem Ministerium zum Schulbetrieb nach dem Auslaufen der Corona-Verordnungen, über die ich Sie informieren möchte.
1. Auslaufen der Corona-Verordnungen
Die Corona-Test-Verordnung-und Quarantäneverordnung sowie die CoronaTestQuarantäneVO laufen zum 31.01.2023 aus.
Die Corona-Schutzverordnung wird mit wenigen Vorschriften fortgeführt, für den Schulbereich gibt es aber keine Sonderregelungen mehr.
Die rechtliche Grundlage zum anlassbezogenen Testen in der Schule fällt ersatzlos weg.
Die bisher 5tägige Isolationspflicht entfällt, hier kommt ab 01.02.2023 die dringende Empfehlung zum Tragen einer Maske.
Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zuhause bleiben.
2. Wegfall von Testungen
Die verpflichtende Selbsttestung bei Symptomen entfällt somit auch. Hier wird auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit gesetzt.
Im Monat Februar werden wir weiterhin die 5 Selbsttests, die noch für alle Kinder der Lohschule vorhanden sind, ausgeben.
Ab März 2023 wird es keine Selbsttests mehr geben.
3. Maskentragen in der Schule
Es wird empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen.
In Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Alle am Schulleben Beteiligten entscheiden eigenständig über das Tragen einer Maske oder nicht.
Bei positiv getesteten Personen, die nach dem Wegfall der Isolationspflicht auch trotz Infektion die Schule besuchen können, wird dringend empfohlen eine medizinische Maske zu tragen.
4. Hygieneregeln
Die bestehenden Hygieneregeln in den Schulen haben weiterhin Gültigkeit.
5. Schulischer Unterricht
Präsenzunterricht hat weiterhin oberste Priorität.
6. Im Krankheitsfall
Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Das gilt für ALLE am Schulleben Beteiligten. Eltern entschuldigen, wie bisher auch, ihre Kinder vom Schulbesuch.
Nur in begründeten Einzelfällen kann die Schule von Eltern ein Attest verlangen (auferlegte Attestpflicht durch die Schulleitung § 43 Absatz 2 SchulG).
Bei Fragen melden Sie sich bitte gerne weiterhin in der Lohschule (Tel. 02363-35043).
Bitte leiten Sie diese Info an alle Eltern der Klassen weiter.
Herzliche Grüße
B. Schneider
Schulleiterin der Loh- & Böckenheckschule Datteln
Tel. 02363-35043 / Fax 02363-355078
Mail: 122464@schule.nrw.de (Kath. Grundschule Lohschule)
Brief der Ministerin an die Eltern und Erziehungsberechtigten
Alle Briefe und Vordrucke finden Sie unter: Downloads
Neues aus dem Schulleben, den Jahrgängen:
Terminplaner für das 2. Halbjahr 2022-23
Neues vom Jugendamt:
Zu den Kontaktmöglichkeiten
Neues aus dem Förderverein:
Nächste Sitzung: 11. Mai 2023
Waffelback-Aktion zum „Lohtoys“- Projekt
Anschaffungen in den letzten Schuljahren
Zum Flyer
Neues aus der Betreuung:
Elternbrief Weihnachtsferien 2022
Elternbrief zur Neustrukturierung der Gruppen ab August 2021
Elternbrief zur Neustrukturierung des Verlässlichen Ganztags
Die Telefonnummern finden Sie hier:
OGS
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Wissenswertes für Eltern unserer zukünftigen Schulanfänger:
Infoheft 2022
Zum Padlet: Rundgang durch die Lohschule
oder so:
Wissenswertes rund um Schule und Unterricht:
Lohschul-Abc
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Letzte Änderung: 30.01.2023